Mitgliedsbeiträge
Die hier aufgeführten Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge. Der Beitragseinzug wird im Folgejahr des Eintritts jährlich im Februar/März des aktuellen Jahres duchgeführt.
Bei unterjährigen Eintritt in der ersten Jahreshälfte wird der vollständige Mitgliedsbeitrag im Juli/August und bei Eintritt in der zweiten Jahreshälfte der halbe Mitgliedsbeitrag im November/Dezember des selben Jahres eingezogen.
Die einmalige Aufnahmegebühr pro Person wird auch bei unterjährigen Eintritt nicht anteilig berechnet.
Schüler/in und Jugendliche/r bis 17 Jahre | 110,00 € |
Student/in, Auszubildende/r bis 27 Jahre (Ein jährlicher Nachweis ist unaufgefordert bis Ende Januar vorzulegen!) |
140,00 € |
Erwachsene/r ab 18 Jahre | 170,00 € |
Ehepaar | 225,00 € |
Familie mit Kinder unter 18 Jahre | 265,00 € |
Förderndes Mitgied (Auf Vorschlag der Vorstandschaft) | 60,00 € |
Aufnahmegebühr einmalig p.P. (Die Aufnahmegebühr entfällt bei Teilnahme an dem 2-tägigen kostenpflichtigen Schnupperkurs, ein Nachweis ist erforderlich.) |
50,00 € |
Bootsplatzgebühren
Es besteht kein Anspruch auf einen Bootsplatz. Ein Bootsplatz kann nur vergeben werden, sofern ein Platz vorhanden ist und sich das Vereinsmitglied aktiv am Kanusport beteiligt. Ein Bootsplatz als reine Lagermöglichkeit ohne sportliche Beteiligung wird nicht vergeben.
Bootsplatz Jugend bis 17 Jahre | 25,00 € |
Bootsplatz Erwachsener ab 18 Jahre | 50,00 € |