Mitgliedsbeiträge
Die hier aufgeführten Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge. Der Beitragseinzug wird im Folgejahr des Eintritts jährlich im Februar/März des aktuellen Jahres duchgeführt.
Bei unterjährigen Eintritt in der ersten Jahreshälfte wird der vollständige Mitgliedsbeitrag bei Eintritt in der zweiten Jahreshälfte der halbe Mitgliedsbeitrag eingezogen.
Die einmalige Aufnahmegebühr pro Person wird auch bei unterjährigen Eintritt nicht anteilig berechnet.
Gültig ab 01.01.2025
Schüler/in und Jugendliche/r bis 17 Jahre | 110,00 € |
Student/in, Auszubildende/r bis 27 Jahre (Ein jährlicher Nachweis ist unaufgefordert bis Ende Januar vorzulegen!) |
140,00 € |
Erwachsene/r ab 18 Jahre | 170,00 € |
Ehepaar | 225,00 € |
Familie mit Kinder 17 Jahre | 265,00 € |
Förderndes Mitglied (Auf Vorschlag der Vorstandschaft) | 60,00 € |
Aufnahmegebühr, einmalig pro Person (Die Aufnahmegebühr entfällt bei Teilnahme an dem 2-tägigen kostenpflichtigen Schnupperkurs, ein Nachweis ist erforderlich.) |
50,00 € |
Bootsplatzgebühren
Es besteht kein Anspruch auf einen Bootsplatz. Ein Bootsplatz kann nur vergeben werden, sofern ein Platz vorhanden ist und sich das Vereinsmitglied aktiv am Kanusport beteiligt. Ein Bootsplatz als reine Lagermöglichkeit ohne sportliche Beteiligung wird nicht vergeben.
Bootsplatz Jugend bis 17 Jahre | 25,00 € |
Bootsplatz Erwachsener ab 18 Jahre | 50,00 € |